Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen, einschließlich Angebote, Aufträge, Einzelverträge und sonstige Leistungen zwischen der prevent AT work GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber (B2B).

Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung und werden nicht Vertragsbestandteil, sofern ihrer Geltung nicht vorab ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.

Individuelle Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer (z.B. verbindliches Angebot, oder Einzelvertrag) erfolgen ausschließlich in Schriftform. Sie ergänzen diese AGB und gehen im Zweifel diesen AGB vor.

Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

 

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus:

  • dem jeweiligen Angebot Einzelvertrag, sowie
  • der vereinbarten präventivdienstlichen Betreuung gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) Bundes-Bedienstetenschutzgesetz (B-BSG)

Die vereinbarten Leistungen können insbesondere umfassen:

  • arbeitsmedizinische Betreuung,
  • sicherheitstechnische Betreuung, sowie
  • Leistungen sonstiger Fachleute (insbesondere Arbeitspsychologie sowie Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung).

Erweiterungen oder Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

 

3.  Leistungsstruktur und Präventionszeit

Die präventivdienstliche Betreuung umfasst sowohl:

  • operative Leistungen (insbesondere Begehungen, Beratungen, Evaluierungen), als auch
  • organisatorische, administrative sowie koordinative Tätigkeiten, einschließlich Fort- und Weiterbildung.

Diese Tätigkeiten stellen einen integralen Bestandteil der Leistungserbringung dar.

 

4.  Durchführung der Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen eigenverantwortlich, weisungsfrei und nach den anerkannten Regeln der Medizin, Technik und Wissenschaft.

Ein bestimmter wirtschaftlicher, gesundheitlicher oder behördlicher Erfolg wird nicht geschuldet.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen nach eigenem Ermessen geeigneter Dritter zu bedienen. Ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und diesen Dritten wird dadurch nicht begründet.

 

5.  Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich:

  • alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen,
  • den Auftragnehmer unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind, sowie
  • geeignete organisatorische Rahmenbedingungen für die ordnungsgemäße Leistungserbringung (auch vor Ort) zeitgerecht sicherzustellen.

Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen. Eine Überprüfung dieser Informationen erfolgt nur insoweit, als dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Nachteile oder Schäden, die auf unvollständige oder fehlerhafte oder verspätete Angaben des Auftraggebers oder auf eine sonstige Verletzung dessen Mitwirkungspflichten zurückzuführen sind.

 

6.  Stundenkontingente

Sofern Stundenkontingente vereinbart werden:

  • dienen diese der Sicherstellung der personellen und fachlichen Verfügbarkeit sowie der Ressourcenplanung,
  • erfolgt die Verrechnung daher unabhängig vom tatsächlichen monatlichen Leistungsabruf.

Nicht konsumierte Stunden verfallen mit Ablauf des vereinbarten Leistungszeitraums und können nicht in Folgezeiträume übertragen werden.

 

7.  Termine und Fristen

Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

Die Einhaltung von Fristen setzt die ordnungsgemäße Mitwirkung des Auftraggebers voraus.

Die nachfolgenden Stornobedingungen gelten für sämtliche Termine mit Präventivfachkräften sowie sonstigen vom Auftragnehmer eingesetzten ExpertInnen, unabhängig davon, ob diese persönlich vor Ort oder im Rahmen digitaler Kommunikations- und Meetingstrukturen stattfinden.

Stornobedingungen:

  • bis 14 Tage vor Termin: kostenfrei
  • 13 bis 7 Tage vor Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung
  • weniger als 7 Tage vor Termin: 100 % der vereinbarten Vergütung

 

8.  Leistungsstörung und höhere Gewalt

Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers, insbesondere Fälle höherer Gewalt, berechtigen den Auftragnehmer, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung zu verschieben oder ganz bzw. teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

 

9. Honorar und Zahlungsbedingungen

Das Honorar richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung im Einzelvertrag, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, entsprechend dem Leistungsfortschritt Teilrechnungen zu legen sowie angemessene Akontozahlungen zu verlangen.

Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung durch spesenfreie Überweisung fällig.

Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn Leistungen aus Gründen, die nicht der Auftragnehmer zu vertreten hat, verzögert werden oder nur unwesentliche Teilleistungen fehlen oder geringfügige Nachlieferungen notwendig sind.

Anfallende Nebenkosten, insbesondere Reise- und Barauslagen sowie Fremdleistungen, sind in der Rechnung ausgewiesen und gesondert zu vergüten.

Rechnungen gelten als anerkannt, sofern sie nicht binnen 14 Tagen ab Zugang schriftlich beanstandet werden.

Die Aufrechnung von Forderungen durch den Auftraggeber (ausgenommen rechtskräftig festgestellte oder ausdrücklich schriftlich anerkannte Forderungen) gegen Honorare des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.

 

10.   Elektronische Rechnungslegung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln.

Der Auftraggeber erklärt sich mit der elektronischen Übermittlung von Rechnungen einverstanden.

 

11.   Vertragsdauer und Kündigung

Sofern im Einzelvertrag nicht anders vereinbart, gilt jeweils Folgendes:

Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Jede Partei hat das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres ordentlich zu kündigen.

Das Recht zur sofortigen Auflösung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

Jede Kündigung hat schriftlich per Einschreiben zu erfolgen.

 

12.   Gewährleistung

Der mit dem Auftraggeber abgeschlossene Einzelvertrag betrifft primär Dienstleistungen des Auftragnehmers. Es besteht daher keine Gewährleistung für einen bestimmten Erfolg, sondern lediglich die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung nach den anerkannten Regeln der Fachkunde.

Soweit es sich bei den Leistungen des Auftragnehmers um werkvertragliche Leistungen handelt, ist der Auftragnehmer verpflichtet, etwaige Mängel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu beheben – sofern diese AGB nicht anderes vorsehen.

Mängel sind unverzüglich und schriftlich anzuzeigen, widrigenfalls Ansprüche des Auftraggebers daraus verloren gehen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt – soweit gesetzlich zulässig – sechs Monate ab Leistungserbringung.

 

13.   Eigenverantwortung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist für die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen sowie für die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Verpflichtungen selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer übernimmt lediglich eine beratende Rolle und gibt Handlungsempfehlungen.

Der Auftraggeber hat für einen angemessenen Versicherungsschutz zur Abdeckung betrieblicher Risiken Sorge zu tragen.

 

14.   Haftung des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer haftet für Schäden – ausgenommen Personenschäden – nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Die Beweislast für das Vorliegen eines Verschuldens trifft den Auftraggeber.

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden und mittelbare Schäden oder Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.

Soweit die Haftung des Auftragnehmers in diesen AGB beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies gleichermaßen für dessen Erfüllungsgehilfen und verbundene Unternehmen.

Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.

Sämtliche diesen AGB unterliegende Ersatzansprüche gegenüber dem Auftragnehmer verjähren – soweit gesetzlich zulässig – nach zwölf Monaten ab Kenntnis von Schädiger und Schaden, jedenfalls spätestens drei Jahre nach dem Schadensereignis.

 

15.   Haftungsfreistellung

Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber dem Auftragnehmer aufgrund einer schuldhaften Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen seitens des Auftraggebers erheben.

Im Fall einer Inanspruchnahme des Auftragnehmers durch Dritte ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Informationen vollständig mitzuteilen, die für eine Prüfung, Verteidigung und Abwehr der Ansprüche Dritter im Ermessen des Auftragnehmers erforderlich sind. Der Auftraggeber trägt die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung des Auftragnehmers, einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe.

 

16.   Schutz des geistigen Eigentums

Die Urheberrechte oder sonstigen Schutzrechte an sämtlichen durch den Auftragnehmer sowie durch dessen MitarbeiterInnen und beauftragte Dritte geschaffenen Werke und Leistungen verbleiben beim Auftragnehmer.

Eine Verwendung dieser Werke und Leistungen durch den Auftraggeber ist ausschließlich für die vertragsgegenständlichen Zwecke zulässig.

Jede Nutzung durch Dritte, insbesondere Weitergabe, Vervielfältigung oder Verwertung, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

 

17.   Geheimhaltung und Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur umfassenden Verschwiegenheit über sämtliche ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers.

Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Auftragnehmer berechtigt, auf die bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung zum Auftraggeber mit dessen Namen und Firmenlogo insbesondere auf der eigenen Website hinzuweisen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), zu verarbeiten.

Der Auftraggeber ist allein verantwortlich und sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer personenbezogenen Daten für die weitere vertragsgemäße Verarbeitung rechtmäßig zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos. Sofern erforderlich, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen.

 

18.   Abwerbeverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragsdauer sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ohne Zustimmung des Auftragnehmers keine MitarbeiterInnen des Auftragnehmers unmittelbar oder mittelbar einzustellen oder in sonstiger Weise zu beschäftigen.

Im Falle eines Verstoßes ist eine Konventionalstrafe in Höhe von 30 % des jährlichen Auftragsvolumens zu leisten. Ein darüberhinausgehender Schadenersatz bleibt vorbehalten.

 

19. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG).

Als ausschließlicher Gerichtsstand wird der Sitz des Auftragnehmers in Wien vereinbart.

 

20. Sonstiges

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der zugrundeliegenden Verträge bedürfen der Schriftform.

Sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich Schriftlichkeit verlang wird, genügt die Übermittlung per E-Mail an die bekanntgegeben Kontaktadressen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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